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Phänomen „Überschwängerung“

Ein „bisschen schwanger“ – das geht nicht. Aber eine Frau kann tatsächlich „überschwanger“ sein.
Der Fall eines Mannes sorgte in diesem Zusammenhang vor einigen Wochen für Schlagzeilen. Er hatte eine Vaterschaftsklage angestrengt und gewonnen. Er muss nur für eines von drei Kindern Unterhalt bezahlen. Die drei Kinder sind Drillinge.